Gewerbsmässig tätige Vermögensverwalter und Trustees müssen die FINIG Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und ihr Bewilligungsgesuch über die Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA (EHP) einreichen. In der EHP kann die Aufsichtsorganisation AOOS ausgewählt werden. Nach erfolgter Vorprüfung und Erhalt der (bedingten) Anschlussbestätigung durch die AOOS schaltet der Vermögensverwalter/Trustee das Bewilligungsgesuch der FINMA frei. Ab Erhalt der FINMA Bewilligung beginnt die laufende Aufsicht durch die AOOS.
Gerne stehen Ihnen die Regionalbüros der AOOS für weitere Fragen zur Verfügung.