Beitritt  AO

Informationen zum AO-Beitritt

Gewerbsmässig tätige Vermögensverwalter und Trustees müssen die FINIG Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und ihr Bewilligungsgesuch über die Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA (EHP) einreichen. In der EHP kann die Aufsichtsorganisation AOOS ausgewählt werden. Nach erfolgter Vorprüfung und Erhalt der (bedingten) Anschlussbestätigung durch die AOOS schaltet der Vermögensverwalter/Trustee das Bewilligungsgesuch der FINMA frei. Ab Erhalt der FINMA Bewilligung beginnt die laufende Aufsicht durch die AOOS.

   Gerne stehen Ihnen die Regionalbüros der AOOS für weitere Fragen zur Verfügung.

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Ablauf AO-Anschluss

  • 1. AO-Anschlussgesuch an die zuständige Geschäftsstelle der AOOS senden
  • 2. Bewilligungsgesuch in der FINMA EHP erstellen und Beilagen hochladen (bitte AOOS Wegleitung Anforderungen an AO-Gesuch und FINMA Erklärvideos beachten
  • 3. Zugriffsrecht in der EHP an die AOOS erteilen
  • 4. Vorprüfung des Bewilligungsgesuchs durch die AOOS
  • 5. Bei positiver Vorprüfung, Erhalt der (bedingten) AO-Anschlussbestätigung
  • 6. Einreichen des Bewilligungsgesuchs an die FINMA via EHP
  • 7. AOOS liefert Ergebnisse aus der Vorprüfung an die FINMA
  • 8. Mögliche telefonische oder schriftliche Anfragen der FINMA an den Gesuchsteller zum Bewilligungsgesuch
  • 9. Der Gesuchsteller liefert die Zusatzinformationen via EHP an die FINMA
  • 10. Erhalt der FINMA Bewilligung und gleichzeitige Einreichung des AO-Anschlussvertrags (rechtsgültig unterzeichnet) an die AOOS
  • 11. Beginn laufende Aufsicht durch die AOOS

Dokumente

Name

Typ

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AOOS AO Reglement

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AOOS Gebührenreglement

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AOOS AO SRO Anschlussgesuch

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AOOS AO Anschlussvertrag

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AOOS Wegleitung Anforderungen AO-Gesuch

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